SHK 023: Datenschutz in der Hotellerie
Seit 25. Mai 2018 ist die „neue“ Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Hotels müssen (so wie alle anderen Unternehmer) seitdem detailliert darlegen, welche personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden, wo diese liegen und wohin sie weitergegeben werden.
Spätestens seitdem muss dokumentiert werden, dass alle geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um personenbezogene Daten rechtskonform zu bearbeiten. Der Betrieb muss also beweisen, dass er alles richtig gemacht hat.
Viele Hotels haben sich in Folge der neuen Verordnung darum gekümmert, die eigenen Prozesse möglichst datenschutz-konform aufzustellen. Da es bisher aber auch für DSGVO-Verweigerer größtenteils an Sanktionen gemangelt hat, hat sich die erste Aufregung rund um die neuen Pflichten bald wieder gelegt. Eine große Anzahl an Hotelbetrieben hat auch heute noch keine oder nur unzureichende Maßnahmen getroffen.
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