SHK 052: Der Pachtvertrag in der Hotellerie
Die großen Unterschiede zwischen Vermietung und Verpachtung liegen vor allem in der Zuständigkeit für die Erhaltung der Ausstattung. Während bei Mietverträgen in der Regel nur die Mieträume Vertragsgegenstand werden, ist es bei einem Pachtvertrag schon komplizierter. Denn neben dem Pachtobjekt werden zum Beispiel auch die Kücheneinrichtung, Theke, die Inneneinrichtung des Gastraums, Möbel oder etwa die Außenwerbefläche verpachtet. Aus dieser Nutzung ergeben sich besondere Rechten und Pflichten, die in einem Pachtvertrag festgehalten werden. Bei einer Verpachtung ist der Pächter beispielsweise nicht nur zur Instandhaltung (und Instandsetzung) des Inventars verpflichtet, sondern auch zu Ersatzbeschaffungen.
Shownotes/Links:
- Link zum Blogbeitrag https://smarthotelkey.at/pachtvertrag-in-der-hotellerie
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